Energieausweis

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Energieeffizienz von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Die Erstellung der seit Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweise ist Teil unseres breit gefächerten Leistungsspektrums.
Unsere Berater erstellen alle der derzeit drei verpflichtenden Ausweisarten:
Bedarfsausweis: Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wider. Bewertet werden die Qualität der Gebäudehülle, die Größe der Immobilie und die Anlagentechnik. Aus diesen Daten wird anschließend der Primär- und Endbrennstoff-Energiebedarf ermittelt.
Verbrauchsausweis: Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Er zeigt, wie stark der Energieverbrauch des Objektes vom spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist.
Energieausweispflicht für Nicht-Wohngebäude: Seit Juli 2009 verlangt der Gesetzgeber Energie- Nachweise auch für Nicht-Wohngebäude wie Bürogebäude, Immobilien des Gastgewerbes oder des Einzelhandels. Hier kann der Immobilienbesitzer zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis wählen.
Details zu unserer Energieberatung senden wir Ihnen gerne per E-Mail.

